Aktuelles

Besprechung

In ruhiger und vertrauensvoller Atmosphäre besprechen wir die steuerlichen Anliegen mit unseren Mandanten

Aktuelles
Grimm und Marschlich.

1) Öffnungszeiten
2)
Arbeitszimmer wieder leichter absetzbar
3) Solidaritätszuschlag Neuerung
4
) Abgeltungssteuer

1) Unsere Öffnungszeiten:

Büro Oberhausen
montags bis donnerstags  8-13 Uhr und 14-16 Uhr freitags 8-13 Uhr

Büro Essen  
montags, dienstags u donnerstags 8-13 Uhr und 14-16 Uhr

vom 24.12.-31.12.2010 bleiben unsere Büros geschlossen!

2) Arbeitszimmer wieder leichter absetzbar

Das Bundesverfassungsgericht hat eine seit 2007 geltende Verschärfung im Steuerrecht gekippt. Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer können nun auch von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Zimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt.

Vorraussetzung für den Abzug ist, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, rückwirkend ab 2007 eine Neuregelung zu erlassen (AZ.: 2 BvL 13/09).

Sollten die Kosten im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung jährlich beantragt worden sein, wird Ihnen nach entsprechender Gesetzesänderung automatisch ein geänderter Steuerbescheid zugehen.

3) Solidaritätszuschlag:

Bezüglich des Solidaritätszuschlages ist ein Einspruch nur möglich, wenn der Ihnen zugegangene Steuerbescheid der Jahre ab 2005 nicht älter als 4 Wochen ist, oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist und somit die Rechtskraft nicht eintreten konnte.

Laut Literaturhinweisen wurden ggf. auch schon Vorläufigkeitshinweise in die Bescheide aufgenommen. Dies sollte allerdings überprüft werden!

4) Abgeltungssteuer

Bei Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2009 gibt es einen erhöhten Handlungsbedarf für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Trotz Einbehalt der Abgeltungssteuer durch die Banken, sind Sie als Steuerzahler ggf. verpflichtet weiterhin die Kapitaleinkünfte im Rahmen Ihrer Einkommensteuer-erklärung anzugeben.

Grundsätzlich besteht allerdings ein Wahlrecht zur Angabe der Zinserträge. Um dieses Wahlrecht korrekt auszuüben, sollte eine sog. Günstigerprüfung durchgeführt werden um zu prüfen ob ein Ansatz der Kapitaleinkünfte zu einem steuerlich vorteilhafteren Ergebnis führt als der Abzug der 25%igen Abgeltungssteuer.

Diese Prüfung wird von uns, als Steuerberater, entsprechend vorgenommen.

Wenn Sie jedoch Kirchensteuerpflichtig sind, und dieses bei Ihrer Bank nicht angegeben haben, besteht ein Zwang zur Angabe der Zinseinkünfte im Rahmen der Steuererklärung.

Es sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass noch vorhandenes Freistellungsvolumen durch Ansatz in der Steuererklärung nicht verloren geht. Sollten Sie zB. mehrere Banken in Anspruch genommen haben, und der erteilte Freistellungsauftrag wurde bei einer dieser Banken nicht voll ausgenutzt, kann im Rahmen der Steuererklärung ein Ausgleich herbeigeführt werden.

In allen Fällen benötigen wir die kompletten Unterlagen (Erträgnisaufstellungen, Steuerbescheinigungen etc.), wie auch in den Vorjahren, da ein Ansatz nur so erfolgen kann.

Tatsächliche Kosten, wie zB. Depotgebühren, können steuerlich seit 2009 nicht mehr geltend gemacht werden. Es erfolgt ledigklich ein Abzug des Sparerpauschbetrages (Alleinstehende 801,-€; Eheleute 1.602,-€).

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